Freitag, 24. Oktober 2014

Österreich-Allgemeine Wehrpflicht: Einmal aussetzen, bitte


Angesichts des bedauernswerten Zustands des Bundesheers und als Konsequenz der Volksbefragung muss die Wehrpflicht ausgesetzt werden

Das österreichische Bundesheer hat einen Zustand erreicht, wo das Aussetzen der allgemeinen Wehrpflicht für Männer zur einzigen Handlungsoption wird. Dem Ergebnis der letztjährigen Volksbefragung widerspricht diese Feststellung nicht. Schließlich hatte die Regierung damals weder den Mut noch die Absicht, die klar formulierte Entscheidungsfrage zu stellen, ob die allgemeine Wehrpflicht beibehalten werden soll oder nicht.
Stattdessen wurden vier Aspekte zu zwei Optionen vermischt: "Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres?" oder "Sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?"

Roter Hering Zivildienst

Vor der Befragung wurde dann vor allem über die Notwendigkeit des Erhalts des Zivildienstes debattiert. Die Wehrpflicht mit Verweis auf den Wehrersatzdienst zu rechtfertigen, ist jedoch zynisch. Zwangsdienste und Pflichtarbeit greifen tief in die Menschenrechte ein. Wer den Dienst an der Waffe mit der Notwendigkeit von billigen Arbeitskräften rechtfertigt, begeht nichts anderes als eine geistige Menschenrechtsverletzung. Sehr oft kommen diese Rechtfertigungen Hand in Hand mit der skurrilen Argumentation, dass Bundesheer und Zivildienst niemandem schaden und für die persönliche Entwicklung zuträglich seien. Die Einschränkung der persönlichen Freiheit wird dabei ganz selbstverständlich in Kauf genommen.
Nach Artikel 4 (2) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darf aber niemand gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten. Ja, in Absatz 3 ist definiert, dass der Wehrdienst und der Wehrersatzdienst davon ausgenommen sind. Nur dieser Absatz findet natürlich keine Anwendung, wenn die allgemeine Wehrpflicht nur beibehalten wird, um durch Wehrdienstverweigerung einen Ersatzdienst aufrecht erhalten zu können. Das ist eine Umgehung der Bestimmung.

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