Samstag, 26. Juli 2014

Vorarlberg: Und man darf Männer doch zum Dienst an der Waffe zwingen


Weil das Bundesheer keinen Antrag auf Zivildienst erhalten hat, hat der Vorarlberger Präsenzdienst in einer Salzburger Kaserne zu leisten. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden. Denn der wehrdiensttaugliche Beschwerdeführer habe keinen Beweis dafür erbracht, dass sein angeblich per Post abgeschickter Zivildienstantrag beim Militärkommando Vorarlberg eingelangt sei. Deshalb wies das Gericht in Wien die Beschwerde gegen den Einberufungsbefehl zurück.

Berichtet Vorarlberg Online.

Das Urteil bedeutet im Klartext, dass man junge Männer doch zum Dienst an der Waffe zwingen darf. Herzlichen Glückwunsch liebe Österreicher, damit wurde ein weiteres Menschenrecht für Wehrpflichtige ausgesetzt!

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