Donnerstag, 19. Dezember 2013

Lange Haare bleiben für Soldaten tabu...

...solange sie männlich sind. So ganz scheint die Bundeswehr sich noch nicht mit dem Thema Gleichberechtigung vertraut gemacht zu haben.


Der law blog berichtet:

Männliche Soldaten bei der Bundeswehr dürfen auch künftig keine langen Haare tragen. Soldatinnen dagegen ist eine längere Frisur erlaubt. Mit dieser Entscheidung erklärte das Bundesverwaltungsgericht den sogenannten Haar- und Barterlass der Bundeswehr für wirksam.

Der Antragsteller leistete ab Januar 2009 als Wehrpflichtiger Grundwehrdienst in einem Ausbildungsregiment. Er trug bei Antritt des Wehrdienstes rund 40 cm lange Haare, die offen getragen auf den Rücken fielen. Im Dienst sicherte er die Haare zunächst mit mehreren Haargummis, so dass sie einen langen, über den Uniformkragen hinaus bis zu den Schulterblättern reichenden Pferdeschwanz ergaben; später trug er die Haare hochgebunden.

Seine Vorgesetzten befahlen dem Antragsteller mehrfach, sich mit einer Frisur zum Dienst zu melden, die den Bestimmungen des Haar- und Barterlasses entspricht. Dieser Erlass sieht für männliche Soldaten vor, dass das Haar am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein muss, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden; das Haar muss so getragen werden, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden.

Hier geht es weiter. Ein Verweis darauf findet sich auch auf genderama.

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